Aktuelles für Ihr Unternehmen

Aktuelle Informationen zur AÜG-Reform

Zum 01.04.2017 ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in seiner Neufassung in Kraft treten.

Wichtige Punkte sind:

  • Equal Pay nach 9 Monaten
  • Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten

Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung und erläutern Ihnen gerne im persönlichen Gespräch einzelne Punkte und klären mit Ihnen, wie die Anwendung und Umsetzung in der Praxis erfolgt.

 

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